Unser Ansatz bei Besuchsbegleitungen
In der Begleitung und Übergabe des Besuchsrechts sollen Kinder und Ihren Eltern positive Beziehungserfahrungen ermöglicht werden. Die Eltern sollen dafür sensibilisiert und angeleitet werden, dem Kind altersgerechte und Tragfähige Beziehungen zu gewähren.
Begleitete Besuchsübergaben
Die begleiteten Besuchsübergaben bieten Entlastung in anspruchsvollen Situationen und sollen zur Beruhigung der Situation beitragen. Die Eltern sollen dabei unterstützt und begleitet werden, ihre Aufmerksamkeit auf das Kind zu legen und ihrem Kind eine konfliktfreie und unbeschwerte Besuchszeit mit dem besuchsberechtigten Elternteil zu ermöglichen.
Förderung der elterlichen Selbstständigkeit
Eltern sollen befähigt werden, das Besuchsrecht zukünftig eigenständig und konfliktfrei im Sinne des Kindeswohls zu organisieren.Schaffung eines geschützten Rahmens
Der Kontakt zwischen Kind und Elternteil wird in einem sicheren, unterstützenden Umfeld begleitet, um das Kindeswohl zu gewährleisten.Stärkung der Eltern-Kind-Beziehun
Durch die Begleitung soll eine positive und altersgerechte Beziehung zwischen dem Kind und beiden Elternteilen gefördert werden.- Die begleiteten Besuchsübergaben tragen zur Beruhigung konfliktreicher Situationen bei und ermöglichen eine unbeschwerte Besuchszeit für das Kind.
Grundsätzliches
Beschreibung des Angebots
Jedes Kind hat ein Anrecht auf den Kontakt mit seinen Elternteilen. Nicht in jeder Hinsicht ist jedoch das Recht auf den persönlichen Kontakt der Eltern mit ihrem Kind ein absoluter Rechtsanspruch.
Das Ziel ist es mit geeigneten Massnahmen wie der begleiteten Besuchsrechtangeboten einen persönlichen Kontakt zwischen dem Kind und seinen Eltern in einem geschützten Rahmen zu ermöglichen und zu begleiten. Durch die Begleitungen sollen Eltern dazu befähigt werden, in Zukunft die Besuchsrechte zum Wohle des Kindes selbständig zu organisieren und durchzuführen.
Ablauf der Besuchsbegleitung
Die Besuchsbegleitung folgt einem strukturierten Ablauf von der Vorbereitung über die Begleitung des Besuchs bis hin zur Reflexion, um den Kontakt zwischen Kind und Eltern in einem geschützten Rahmen sicherzustellen.
Vorbereitungsgespräch
In einem ersten Gespräch mit den Eltern und dem Kind wird der Rahmen und Ablauf der Besuchsbegleitung festgelegt, um die Bedürfnisse aller Beteiligten zu berücksichtigen.
Erstes Treffen
Das Kind und der besuchsberechtigte Elternteil treffen sich unter Aufsicht der Besuchsbegleitung in einem sicheren, neutralen Umfeld.
Die Abschlussphase
Zum Abschluss werden der Verlauf und die Erfahrungen gemeinsam ausgewertet und die weiteren Schritte besprochen.
Beobachtung und Unterstützung
Während der Besuche beobachtet die Begleitung das Verhalten und unterstützt die Eltern dabei, eine positive und kindgerechte Beziehung zu fördern.
Abschluss und Reflexion
Nach mehreren begleiteten Treffen wird der Fortschritt besprochen und die Möglichkeit erörtert, das Besuchsrecht künftig ohne Begleitung durchzuführen.
Indikation und Auftrag
Die Wahrnehmung von unterstützenden Besuchsrechtsangeboten bedarf konkreter Anhaltspunkte für die Gefährdung des Kindeswohls deren Einschätzung über eine eingehende Abklärung und eine sorgfältige Interessenabwägung der zuständigen Fachperson erfolgt.
Unterstützungsleistungen im Rahmen von Besuchsrechtsangeboten sollen grundsätzlich als befristete Übergangslösungen indiziert bzw. verfügt sein.
Dauer und Häufigkeit
Die Dauer und die Häufigkeit der Besuche werden mit den zuständigen Behörden und in Zusammenarbeit mit den Eltern festgelegt und vereinbart. Die Übergaben können an allen Wochentagen stattfinden.
Unterstützung bei der Wahrnehmung des Besuchsrechts

